Ein Angebot für Weinliebhaber, sowie eine Möglichkeit für ein tolles und extravagantes Geschenk. Für alle, die gerne ihren „eigenen Wein“ erzeugen oder verschenken wollen. Übernehmen Sie einfach die Patenschaft für Ihren eigenen Rebstock oder verschenken Sie eine Patentschaft. Der REBVEREIN HASLIBERG im Zürcher Unterland übernimmt mit viel Liebe, Sorgfalt und Fachwissen die ganz¬jährige Pflege der Reben und die Herstellung des Weines für Sie. Für einen einmaligen Betrag von Fr. 150.00 pro Rebstock sind Sie für 3 Jahre Patin oder Pate.
So funktioniert die Patenschaft:
Sie übermitteln uns das ausgefüllte Bestellformular. Wir stellen Ihnen eine Urkunde aus und senden Ihnen diese nach Bezahlung der Rechnung zusammen mit der ersten Flasche HASLIBERGER GAMARET.
Pro Rebstock und Patenjahr dürfen Sie eine Flasche Göttiwein bei uns abholen. Dazu laden wir die Paten einmal im Jahr zu einem Event in den Weinberg ein. Dieser Anlass findet jeweils Mitte August anlässlich eines Apéros im Rebberg statt. Die erste Einladung erfolgt im August des darauf folgenden Kalenderjahres (Beispiel: Bei Abschluss der Patenschaft bis zum 31.12.2025 – erster Rebgötti-Event August 2026.
Falls der Wein verschickt wird fallen keine zusätzlichen Versandkosten an.
So verschenken Sie diese originelle Idee:
Natürlich können Sie auch gerne anderen eine Freude machen, in dem Sie die Rebstockpatenschaft verschenken. Zum Beispiel bei besonderen Anlässen wie Geburtstage, Hochzeiten oder eines Jubiläums.
Hierzu bitten wir Sie, die nötigen Angaben (Name, Wohnort) zum Beschenkten zu nennen. Gerne können wir auch die erste Lieferung direkt an den Beschenkten versenden, hierzu müssten Sie uns auch die Anschrift des Beschenkten angebenFüllen Sie bitte das Bestell¬formular aus. Die Urkunde und Rechnung senden wir ansonsten an die Rechnungsadresse.
Was passiert nach Ablauf der Patendauer?
Mit der Einladung zum 3. Event, erhält der Pate ein Schreiben mit der Möglichkeit, die Patenschaft für Fr. 45.00 pro Jahr zu verlängern.
Eine Auszahlung der Beträge in bar ist nicht möglich!
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen! Die Miete ist rein symbolisch!
Bei Ernteausfall behält sich der Verein vor, einen anderen Jahrgang oder sogar einen Wein aus der Region abzugeben.